Mietbedingungen

1. Beschreibung
2. Zahlungen durch den Mieter
3. Fahrzeugannahme und -Rückgabe
4. Depot Geschäftszeiten
5. Personen, die das Fahrzeug fahren dürfen
6. Straßenrestriktionen
7. Pflichten des Mieters
8. Stornogebühren
9. Fahrzeugrückgabe
10. Versicherungsoptionen für Campervans
11. Versicherungoptionen für Mietwagen
12. Versicherungsausnahmen
13. Sicherheitskaution
14. Handhabung von Strafzetteln
15. Optionale Extras
16. Pannenhilfe
17. Reparaturgenehmigung
18. Unfälle
19. Fahrzeugersatz
20. Mietverlängerung
21. Sofortige Rücknahme des Fahrzeugs bei Verzug, Inkompetenz oder Beschädigung
22. Eigentumsvorbehalt
23. Höhere Gewalt

1. Beschreibung

Wendekreisen Travel Ltd (Wendekreisen) vermietet und der Mieter mietet das auf Seite 1 beschriebene Fahrzeug. Die Mietgebühren für die Vermietung von Campervans, Wohnmobilen und Freizeitfahrzeuge sind auf einer täglichen Grundlage berechnet, unabhängig von der Abholzeit. Gebühren für Mietwagen basieren auf einem Zeitraum von 24 Stunden.

Alle Wendekreisen Fahrzeug Preise beinhalten unbegrenzte Kilometer, Straßenbenutzungsgebühren (falls zutreffend), Pannenhilfe und GST (Umsatzsteuer). Die Vermietungsdauer gilt für den Zeitraum und die Annahme/Rückkehr Standorte wie auf Seite 1 beschrieben.

2. Zahlungen durch den Mieter

Der Mieter zahlt an Wendekreisen die auf Seite 1 angegebenen Mietpreise, die entsprechenden Versicherungskosten gemäß Klausel 10 und 11, alle Benzin- oder anderen Brennstoffkosten (aber kein Öl) die im Fahrzeug während der Mietdauer verwendet wurden, und haftet für sämtliche tatsächliche oder Folgeschäden, die aus dieser Vereinbarung entstehen. Wendekreisen akzeptiert keine Barzahlungen. Alle Zahlungen müssen per Banküberweisung, EFTPOS oder VISA / Mastercard erfolgen. Alle Mietgebühren sind bis 30 Tage vor dem Tag der Abholung in voller Höhe zu entrichten.

3. Fahrzeugannahme und -Rückgabe

Wendekreisen unterhält Mietstationen in Auckland und Christchurch. Der Mieter muss sich an die Annahme- und Rückgabetermine bzw. -Orte wie auf Seite 1 dieses Abkommens angegeben, halten. Eine Änderung der Annahme- und Rückgabetermine bzw. -Orte hängt von der etwaigen Verfügbarkeit ab. Wenn der Mieter Annahme- und Rückgabetermine bzw. -Orte ändern will nachdem die Buchung bestätigt wurde, muss die Zustimmung von Wendekreisen eingeholt werden. Bei einem Vertragsbruch in Bezug auf Annahme- und Rückgabetermine bzw. -Orte werden Rückführungskosten in Höhe von NZ$ 1 000 erhoben.

Die Wendekreisen Mietstationen/Depots befinden sich in:

Auckland

Unit 6, 197 Montgomerie Road
Mangere

Christchurch

240 Roydvale Avenue
Burnside

4. Depot Geschäftszeiten

Montag bis Samstag: 8:30am - 5:00 pm (08:30 - 17:00 Uhr)
Sonntag / Feiertage: 8:30 am - 1:00 pm (08:30 - 13:00 Uhr)

Bitte beachten Sie, dass Wendekreisen keine Fahrzeugabholungen und -rückgaben nach 16.30 Uhr an Wochentagen und 12.30 Uhr an Wochenenden/Feiertagen annehmen kann, es sei denn, eine Fahrzeugabholung oder -rückgabe nach Geschäftsschluss wurde mindestens 7 Tage vor der Abholung oder Rückgabe vereinbart. Für eine Fahrzeugannahme bzw. -Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten wird eine Gebühr von NZ$ 60 erhoben. Außerhalb der Geschäftszeiten, nach 20.00 Uhr und vor 6.30 Uhr sind Fahrzeugannahmen nicht mehr möglich.

5. Personen, die das Fahrzeug fahren dürfen

Das Fahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die auf Seite 1 dieser Vereinbarung festgelegt sind, wobei jede Person mindestens 21 Jahre alt ist und eine vollständige und gültige Fahrerlaubnis seit über 12 Monaten besitzt. Wendekreisen Fahrzeuge können nur mit einem PKW-Führerschein betrieben werden, der bis zu einem Fahrzeuggewicht von 3,5 Tonnen gültig ist. Der Mieter muss sicherstellen, dass der Führerschein für das in dieser Vereinbarung gemietete Fahrzeug gültig ist.

6. Straßenrestriktionen

Das Fahrzeug darf nicht auf Salzwasserstränden, Straßen mit Allradantrieb, der Ninety Mile Beach (Northland), nördlich von Colville Township (Coromandel Peninsula), der Bluff Road, die zwischen Kuaotunu und Matarangi (Coromandel Peninsula) verläuft, unbefestigten Teilen der Tasman Valley Road (Mt. Cook), unbefestigten Teilen der Wanaka-Mount Aspiring Road und der Skippers Road (Queenstown) gefahren werden. Alle weiteren öffentlichen Straßen in Neuseeland sind erlaubt.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass bei der Handhabung und dem Abstellen des Fahrzeugs alle angemessene Sorgfalt angewendet wird. Insbesondere muss der Mieter sicherstellen, dass das Fahrzeug sicher verriegelt ist, der Gang (oder P für Automatikfahrzeuge) eingelegt ist und die Handbremse angezogen ist, wenn es nicht benutzt wird. Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die empfohlenen Niveaus im Bezug auf das Wasser im Kühler des Fahrzeugs, sowie auf Öl- und Reifendruck des Fahrzeugs, eingehalten werden. Alle an Bord befindlichen LPG-Gasflaschen müssen vor der Rückgabe gefüllt werden.

Rauchen und Tiere (ausgenommen registrierte Führ- oder Begleithunde) sind im Fahrzeug zu keiner Zeit erlaubt. Wendekreisen behält sich das Recht vor, eine minimale Fahrzeugreinigungsgebühr von NZ$ 200 für den Fall der Nichteinhaltung dieser Richtlinie zu erheben. Die LPG Gas Flasche an Bord muss vor der Rückgabe wieder gefüllt werden.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die befahrenen Straßen nicht von Unwetterwarnungen betroffen sind. Das Befahren von Straßen mit Unwetterwarnungen erfolgt auf Risiko des Fahrers (siehe Abschnitt 12). Der Mieter ist dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Wetterdaten und die damit verbundenen Warnungen auf dem Laufenden zu halten. Es obliegt dem Mieter, sich mit allen New Zealand Transport Agency Regeln und Vorschriften vertraut zu machen und danach zu handeln.

Das NZ Gesetz schreibt vor, dass Kinder unter 7 Jahren vorschriftsmäßig in einem zugelassenen Auto- Rückhaltesystem angeschnallt sein müssen. Es obliegt dem Mieter sicherzustellen, dass die Rückhalteeinrichtung für Kinder im Fahrzeug korrekt installiert ist. Wenn das Fahrzeug mit einer zugelassenen On/Off-Schalteränderung ausgestattet ist, der es erlaubt den Beifahrer-Airbag zu deaktivieren, um eine nach hinten gerichtete Kinderrückhalteeinrichtung am Beifahrersitz anzubringen, dann erkennt der Mieter an, dass Wendekreisen ihm erklärt hat wie dieser Schalter funktioniert und der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für den Betrieb des Schalters.

8. Stornogebühren

Bitte beachten Sie, dass die ursprüngliche Anzahlung in Höhe von NZ$ 300 nicht zurückerstattet wird. Alle anderen vom Mieter geleisteten Zahlungen werden nach dem Ermessen von Wendekreisen auf folgender Grundlage ganz oder teilweise zurückerstattet.

Für den Fall, dass Sie Ihre Buchung stornieren möchten, gelten folgenden Gebühren:

  • Stornierungen 31 Tage vor Fahrzeugannahme
    Keine Gebühr.
     
  • Stornierungen innerhalb von 30 Tagen bis 8 Tage vor Fahrzeugannahme
    30% des Bruttobetrages der Reservierung
     
  • Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor Fahrzeugannahme oder No-Show
    100% des Bruttobetrages der Reservierung
     
  • Vorzeitige Rückgabe
    Es ist keine Rückerstattung für ungenutzte Teile der Miete möglich.
     
9. Fahrzeugrückgabe

Fahrzeuge müssen wieder zum Datum, Ort und zur Uhrzeit, wie auf Seite 1 angezeigt ist, zurückgebracht werden. Verspätete Rückgaben führen zu zusätzlichen Gebühren. Der Mieter ist bei Rückgabe verpflichtet:

  1. Mit vollem Tankinhalt
  2. Das Fahrzeug in einem vertretbar sauberen Zustand abzugeben (innen und außen)
  3. Abwassertank und Toilette zu leeren (Toilettenkassette)
  4. Mit vollen LPG Gasflasch
10. Versicherungsoptionen für die Vermietung von Campervans

Wendekreisen bietet drei Arten von Versicherungsoptionen an. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass er/sie über alle Versicherungsoptionen vor Beginn der Miete informiert worden ist. Der Mieter haftet für die Selbstbeteiligung, die für jeden Versicherungsfall gilt. Folgende Optionen sind verfügbar:

Standard Pflicht -Versicherung

NZ$ 20,00 pro Tag mit einer Selbstbeteiligung von NZ$1 500 für Fahrer über 25 Jahre (NZ$ 2 000 für Fahrer von 21 bis 24 Jahren) für jeden einzelnen Schaden. Bitte beachten Sie, dass die Selbstbeteiligung für jeden einzelnen Fahrzeugunfall gilt. Der Mieter ist für den Verlust oder die Beschädigung von Dritten, des Mietfahrzeugs und seines Zubehörs bei jedem einzelnen Unfall verantwortlich.
Die zu zahlende Gesamtversicherung ist auf 50 Miettage oder NZ$ 1 000 pro Miete begrenzt.

Standard Versicherung plus Reifen- und Windschutzscheibenversicherung

NZ$ 30,00 pro Tag mit einer Selbstbeteiligung von NZ$ 1 500 für Fahrer über 25 Jahre (NZ$ 2 000 für Fahrer von 21 bis 24 Jahren) für jeden einzelnen Fahrzeugunfall und NULL Selbstbeteiligung für Windschutzscheiben- und Reifenschäden (ausgenommen der Service für den Reifenwechsel). Der Mieter ist für den Verlust oder die Beschädigung von Dritten, des Mietfahrzeugs und seines Zubehörs bei jedem einzelnen Unfall verantwortlich.
Die zu zahlende Gesamtversicherung ist auf 50 Miettage oder NZ$ 1 500 pro Miete begrenzt.

Vollkaskoversicherung

NZ$ 40,00 pro Tag reduziert die Selbstbeteiligung für einen Fahrzeugschaden auf NZ$ 250,00 (NZ$ 500 für Fahrer zwischen 21 und 24 Jahren). Bitte beachten Sie, dass die Selbstbeteiligung für jeden einzelnen Fahrzeugunfall gilt. Der Mieter ist für den Verlust oder die Beschädigung von Dritten, des Mietfahrzeugs und seines Zubehörs bei jedem einzelnen Unfall verantwortlich. Beinhaltet Versicherungsschutz für alle Schäden, Standard Pflicht-Versicherung und Reifen- und Windschutzscheibenversicherung (ausgenommen Service für Reifenwechsel).
Die zu zahlende Gesamtversicherung ist auf 50 Miettage oder NZ$ 2 000 pro Miete begrenzt.

11. Versicherungoptionen für Mietwagen

Wendekreisen bietet drei Arten von Versicherungsoptionen an. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass er/sie über alle Versicherungsoptionen vor Beginn der Miete informiert worden ist. Der Mieter haftet für die Selbstbeteiligung, die für jeden Versicherungsfall gilt. Folgende Optionen sind verfügbar:

Standard Pflicht -Versicherung

NZ$ 14,00 pro Tag mit einer Selbstbeteiligung von NZ$ 750 für Fahrer über 25 Jahre (NZ$ 1 000 für Fahrer von 21 bis 24 Jahren) für jeden einzelnen Schaden. Bitte beachten Sie, dass die Selbstbeteiligung für jeden einzelnen Fahrzeugunfall gilt. Der Mieter ist für den Verlust oder die Beschädigung von Dritten, des Mietfahrzeugs und seines Zubehörs bei jedem einzelnen Unfall verantwortlich.
Die zu zahlende Gesamtversicherung ist auf 50 Miettage oder NZ$ 700 pro Miete begrenzt.

Standard Versicherung plus Reifen- und Windschutzscheibenversicherung

NZ$21,00 pro Tag mit einer Selbstbeteiligung von NZ$ 750 für Fahrer über 25 Jahre (NZ$ 1 000 für Fahrer von 21 bis 24 Jahren) für jeden einzelnen Fahrzeugunfall und NULL-Selbstbeteiligung für Windschutzscheiben- und Reifenschäden (schließt den Service für einen Reifenwechsel aus). Der Mieter ist für den Verlust oder die Beschädigung von Dritten, des Mietfahrzeugs und seines Zubehörs bei jedem einzelnen Unfall verantwortlich.
Die zu zahlende Gesamtversicherung ist auf 50 Miettage oder NZ$ 1 050 pro Miete begrenzt.

Vollkaskoversicherung

NZ$ 28,00 pro Tag reduziert die Selbstbeteiligung für jeden einzelnen Fahrzeugschaden auf NZ$ 100,00 (NZ$ 250 für Fahrer zwischen 21 und 24 Jahren). Bitte beachten Sie, dass die Selbstbeteiligung für jeden einzelnen Fahrzeugunfall gilt. Der Mieter ist für den Verlust oder die Beschädigung von Dritten, des Mietfahrzeugs und seines Zubehörs bei jedem einzelnen Unfall verantwortlich. Beinhaltet Versicherungsschutz für alle Schäden, Standard Pflicht-Versicherung und Reifen- und Windschutzscheibenversicherung (ausgenommen Service für Reifenwechsel).
Die zu zahlende Gesamtversicherung ist auf 50 Miettage oder NZ$ 1 400 pro Miete begrenzt.

12. Versicherungsausnahmen

Der Mieter haftet stets und uneingeschränkt (ohne finanzielle Obergrenze) für::

  • Schäden am Wendekreisen Fahrzeug und gegenüber Dritten, wenn gegen die Vertragsbedingungen verstoßen wird
  • Schäden welche durch Rennen, Geschwindigkeitstests oder andere Wettbewerbe verursacht werden
  • Schäden welche durch fahrlässige oder beabsichtigte Handlungen verursacht werden
  • Schäden welche durch den Einfluss von Drogen oder Alkohol verursacht werden
  • Schäden welche durch das Fahren auf verbotenen Straßen verursacht werden (siehe Klausel 6)
  • Den Verlust von oder Schäden an den eigenen Wertsachen
  • Schäden durch die Nutzung fehlerhafter oder verunreinigter Kraftstoffe
  • Schäden durch die Füllung der Fahrzeugtanks mit einer falschen Flüssigkeit oder Substanz (z.B. Diesel im Süßwassertank, Wasser im Motorölbehälter etc.)
  • Schäden welche durch die Einwirkung von Frisch- oder Salzwasser verursacht werden
  • Schäden welche durch einen unsicheren oder straßenuntauglichem Zustand verursacht wurden, der im Laufe der Miete entstanden ist und der Schäden oder Verlust verursacht bzw. dazu beigetragen hat, während der Mieter oder Fahrer sich dessen bewusst war, oder sich dessen bewusst hätte sein sollen.
  • Die Kosten des Abschleppdienstes wenn das Fahrzeug festgefahren, allein gelassen oder in Wasser versenkt wurde
  • Alle Kosten im Zusammenhang mit der Rückholung oder Bergung von Fahrzeugen, die aufgrund von Straßen mit Unwetterwarnungen aufgegeben wurden
  • Die Kosten für den Ersatz von Schlüsseln welche beschädigt, verloren oder eingeschlossen wurden
  • Schäden, welche durch die Nutzung von Schneeketten oder Fahrradträgern verursacht wurden
  • Schäden, welche durch das Überladen des Fahrzeuges verursacht wurden
  • Schäden, welche durch die Einfahrt in Parkplätze oder andere Strukturen, die in der Höhe beschränkt sind, und deren maximal erlaubte Höhe niedriger ist als die des Fahrzeugs, verursacht wurden

Wenn einer der oben genannten Ausschlüsse auftritt, haftet der Mieter für alle resultierenden tatsächlichen oder Folgeschäden die für Wendekreisen entstehen. Es liegt im alleinigen Ermessen von Wendekreisen, ob wir gemäß des Versicherungsschutzes, einen Anspruch geltend machen oder nicht.

13. Sicherheitskaution

Eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung gemäß Klausel 10 oder 11 ist durch den Mieter zahlbar, wird aber bei der Rückgabe des Fahrzeuges nicht erhoben, vorausgesetzt, dass:

  • Das Fahrzeug am vereinbarten Ort und Datum sowie zur vereinbarten Zeit abgegeben wird (NZ$ 1 000 Strafe bei Nichteinhaltung)
  • Die Toilette und der Abwassertank geleert sind (NZ$ 150 Gebühr für die Toilette, NZ$ 25 Gebühr für den Abwassertank)
  • Eventuelle Bußgelder für Verkehrsverstöße beglichen sind (ansonsten wird das Bußgeld berechnet, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von NZ$ 35)
  • Eventuelle Autobahngebühren beglichen sind (andernfalls wird diese Gebühr berechnet, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von NZ$ 20)
  • Das Fahrzeug in einem vertretbar sauberen Zustand abgegeben wird (NZ$ 100 Gebühr entsteht, falls nicht einigermaßen sauber zurückgegeben)
  • Das Fahrzeug wird mit vollem Tankinhalt zurückgegeben (andernfalls wird der doppelte Benzinpreis angerechnet)
  • Das Fahrzeug mit vollen LPG Gasflaschen zurückgebracht wird (andernfalls wird der doppelte Gaspreis angerechnet)
  • Kein Eigentum von Wendekreisen abhanden gekommen oder beschädigt ist
  • Keine Schäden am Fahrzeug oder am Eigentum Dritter entstanden sind
  • Die Versicherungsausschlüsse in Klausel 12 dieses Abkommens nicht verletzt worden sind

Alle Kautionszahlungen müssen per Banküberweisung, EFTPOS, VISA oder Mastercard erfolgen.

14. Handhabung von Strafzetteln wegen Geschwindkeitsüberschreitung bzw -Falsch Parken und Mautgebühren

Der Mieter haftet für alle Park- und Verkehrsverstöße in Bezug auf das Fahrzeug während der Mietdauer. Wendekreisen erhält oft nach Abgabe eines Fahrzeuges wegen Park- und Verkehrsverstößen Geldbußen und belastet dann dementsprechend die Kreditkarte des Karteninhabers.

Geldbußen werden von Wendekreisen grundsätzlich nicht bestritten. Der Mieter wird über diese Zahlung nicht benachrichtigt, kann aber per E-Mail oder Telefon eine Kopie des Strafmandates von Wendekreisen verlangen. Die Bearbeitungsgebühr für Verkehrsstrafen beträgt NZ$ 35. Die Bearbeitungsgebühr für unbezahlte Mautgebühren beträgt NZ$ 20.

15. Optionale Extras

Die folgenden Extras können optional gebucht werden und werden wie folgt berechnet:

  1. Gebühr für Abholung nach Geschäftsschluss (NZ$60 pro Abholung)
  2. Gebühr für Rückgabe vor Geschäftsöffnung (NZ$60 pro Rückgabe)
  3. Kindersitz (NZ$25 pro Miete)
  4. Google Chromecast (NZ$20 pro Miete)
  5. Strom-Umwandler 150-Watt 12V-240V (NZ$25 pro Miete)
  6. Schneeketten (NZ$75 pro Miete)
16. Pannenhilfe

Im Falle von mechanischen Problemen, muss der Mieter Wendekreisen sofort unter der nummer 09-2560136 benachrichtigen. Unser Wendekreisen Help Desk unterstützt Sie und leitet Sie an das nächstgelegene Service Centre weiter.

Rückwirkende Ansprüche auf Rückerstattung können nicht berücksichtigt werden, wenn der Mieter nicht so bald wie möglich Kontakt mit der Wendekreisen Pannenhilfe aufgenommen hat, telefonisch unter 09-2560136 und spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Bekanntwerden des Mangels oder des mechanischen Ausfalls des Fahrzeugs. Wird Wendekreisen nicht benachrichtigt, so haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden, und Wendekreisen ist dem Mieter gegenüber nicht haftbar. Die Nichtbeachtung der Anweisungen des Wendekreisen-Helpdesks (oder autorisierter Vertragspartner) führt zum Verlust jeglicher Schadensersatzansprüche und kann zusätzliche Gebühren nach sich ziehen.

17. Reparaturgenehmigung

Reparaturen bis zu NZ$ 50 bedürfen keiner Genehmigung von Wendekreisen. Alle Reparaturkosten bis zu NZ$ 50 werden nach Vorlage von Quittungen voll erstattet. Alle Reparaturen über NZ$ 50 bedürfen der Genehmigung von Wendekreisen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Wendekreisen keine Verantwortung für Übernachtungen, Mahlzeiten, Auslagen oder entgangener Urlaubsfreuden infolge einer Panne übernimmt.

18. Unfälle

Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des Fahrzeugs muss der Mieter:

  1. Wendekreisen so bald wie möglich über die vollen Umstände benachrichtigen und spätestens innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt des Unfalls oder der Zeit, zu der Mieter Kenntnis vom Schaden genommen hat.
  2. Die Neuseeländische Polizei über jeden Unfall benachrichtigen und darauf bestehen, dass sie vor Ort die Haftung ermittelt
  3. Die Namen und Adressen aller Parteien, Zeugen, und Fahrzeuge die in dem Unfall verwickelt sind, einsammeln
  4. Eine Kopie des einschlägigen Polizeiberichts bekommen
  5. Vorkehrungen mit Wendekreisen treffen, um einen schriftlichen Bericht sowie die notwendigen Versicherungs- Dokumente auszufüllen und sicherstellen, dass diese vor Ende der Mietzeit ausgefüllt sind, gemäß dieser Vereinbarung

Im Falle eines Unfalls darf der Mieter kein Haftungszugeständnis machen.

19. Fahrzeugersatz

Wendekreisen behält sich das Recht vor, das Fahrzeug durch ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zu ersetzen, ohne zusätzliche Kosten für den Mieter. Dies bedeutet keinen Vertragsbruch und schließt jegliche Erstattung aus. Die Verfügbarkeit eines Ersatzfahrzeugs ist nicht gewährleistet, und es liegt im Ermessen von Wendekreisen, je nach Verfügbarkeit, das Fahrzeug zu ersetzen, je nach Lokalisierung des Mieters, seiner Haftung für den Unfall (falls zutreffend) und der restlichen Mietdauer.

20. Mietverlängerung

Eine Mietverlängerung setzt die Genehmigung von Wendekreisen und die etwaige Verfügbarkeit voraus. Alle mit der Verlängerung verbundenen Kosten werden vor der Bestätigung bekannt gegeben.

21. Sofortige Rücknahme des Fahrzeugs bei Verzug, Inkompetenz oder Beschädigung

Wendekreisen hat das Rechte diesen Mietvertrag zu kündigen, und das Fahrzeug sofort in Besitz zu nehmen, wenn:

  • Der Mieter nicht kompetent genug scheint, um das Fahrzeug zu bedienen
  • Die Polizei von Neuseeland hat gefährliche Fahrvorfälle gemeldet
  • Der Mieter gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt
  • Wenn das Fahrzeug beschädigt wurde und nicht mehr fahrtüchtig ist
  • Das Fahrzeug wurde aufgegeben

Die Kündigung des Mietvertrags gemäß der Autorität dieser Klausel gilt unbeschadet des Rechts von Wendekreisen. Eine Kündigung dieses Vertrags aus den oben genannten Gründen berechtigt den Mieter weder zu einem Ersatzfahrzeug noch zu einer Rückerstattung der Gebühren für die nicht genutzten Miettage oder der Kaution.

22. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum und die Eigentumsrechte an dem Fahrzeug gehören jederzeit zu Wendekreisen, Wendekreisen behält sich eine Sicherung im Fahrzeug vor, und der Mieter verpflichtet sich unbedingt und unwiderruflich auf die Rechte des Mieters als Schuldner zu verzichten, bis zum maximalen vom Gesetz für die Sicherheit des Privateigentums erlaubten Umfang (Personal Property Securities Act 1999) (einschließlich seines Rechts eine Kopie einer Bestätigungserklärung gemäß § 148 des PPSA in Bezug auf eine etwaige Finanzierungserklärung zu erhalten) und dementsprechend verzichten die Parteien vertraglich auf diesbezugliche Rechte des Mieters.

23. Höhere Gewalt

In keinem Fall ist Wendekreisen haftbar für ein Versagen oder eine Verzögerung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die direkt oder indirekt durch Kräfte außerhalb seiner Kontrolle entstehen oder verursacht werden, einschließlich, ohne Einschränkung, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Gesetze, Anordnungen oder Beschränkungen der Regierung oder örtlicher Behörden, Pandemien, Epidemien oder Ausbruch sozialer Krankheiten, Streiks oder andere Arbeitsunruhen, Unfälle, Kriegs- oder Terrorakte, bürgerliche Unruhen oder Unterlassungen oder Verzögerungen beim Handeln einer Regierungsbehörde oder des Mieters. Wendekreisen kann jedoch nach eigenem Ermessen eine Gutschrift ausstellen, die den Mieter berechtigt, alle geleisteten Zahlungen auf einen zukünftigen Mietvertrag zwischen dem Mieter und Wendekreisen anzurechnen.

Der Mieter verpflichtet sich, an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein und akzeptiert sie, wie hier festgesetzt, und hiermit bestätigt und erklärt er, dass er sie gelesen hat und dieses Abkommen versteht. Sie sollten nur unterschreiben, wenn Sie sicher sind, dass Sie die Rechtswirkung verstehen.

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Diese Version unserer Mietbedingungen muss bei der Abholung unterschrieben werden. Wir empfehlen dieses Dokument zu speichern und zu lesen.

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